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AGB

Allgemeine Geschäts- und Lieferbedingungen

 

Liefer-, Versand- und Zahlungsbedingungen auf einen Blick

 

Der Mindestbestellwert in unserem Online-Shop beträgt 100 € netto. Alle in unserem Online-Shop ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Wir liefern ausschließlich an Gewerbekunden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Willi Frankenstein GmbH. Es fällt stets je Lieferung eine einmalige Versandkostenpauschale i.H.v. 15,00 € an. Die Bezahlung der Ware erfolgt i.d.R. auf Rechnung, für Neukunden behalten wir uns jedoch abhängig vom Warenwert eine Anzahlung oder Vorkasse für die bestellte Ware vor, bis ein vertauensvolles Geschäftsverhältnis zustande gekommen ist.

 

1. Allgemeines

 

1.1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend abgekürzt als "VL") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen von Waren bei uns und für die Auslieferung und Zustellung dieser Waren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2. Unseren VL widersprechende Bedingungen des Bestellers finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung. Diesen widersprechen wir hiermit zugleich ausdrücklich mit Hinweis auf Ziffer 1.1 dieser VL.
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB und öffentlich- rechtliche Körperschaften sowie öffentlich-rechtliche Stiftungsvermögen. Mit seiner Bestellung erklärt der Besteller, dass er Unternehmer ist oder das Geschäft für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bzw. ein solches Stiftungsvermögen erfolgt.

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch unsere Bestätigung der Bestellung per Fernkommunikationsmittel i. S. v. § 31b BGB (Annahme) oder durch Lieferung binnen drei Wochen ab dem Datum des Zugangs der Bestellung.
2.3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der von uns abgegebenen Produktbeschreibung. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Angabe einer Garantie zu verstehen. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
2.4. Wir schließen grundsätzlich nur Verträge ab einem Mindestnettowarenwert von € 100,- ab.

 

3. Preise

 

3.1. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt ausschließlich ab Firmensitz gemäß den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht etwas Abweichendes mit uns schriftlich oder textlich vereinbart wurde.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3. Wir sind berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich nachträglich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich und nachweislich erhöht hat. Dieses legen wir unserem Vertragspartner offen. Sofern dieses zu einer Überschreitung des aus der bei der Bestellung jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen Preises von mehr als 10 % führt, sind wir als auch unser Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
3.4. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

 

4. Lieferung und Gefahrtragung

 

4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dieses nicht besonders erwähnt wird. Ein Anspruch auf Lieferung bis spätestens zu dem genannten Termin besteht nicht. In Lieferverzug geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners unter Setzung einer angemessenen Frist. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der uns gesetzten Frist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Die Auslieferung im Liefergebiet erfolgt durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. Die Gefahr geht dabei, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt, auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem beauftragten Unternehmen zur Auslieferung übergeben haben. Gleiches gilt für den Fall der Lieferung durch uns. Auch Rücklieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
4.4 Hat der Besteller uns eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weichen wir ohne dringenden Grund hiervon ab, so haften wir dem Besteller für einen etwaig daraus entstehenden Schaden.
4.5. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen Dritten, so gehen die Transportrisiken wie auch das Risiko der termingerechten Belieferung auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Ort des Vertragspartners frachtfrei wäre.
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers versichern wir die Ware gegen Transportschäden.
4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und -weg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus.
4.8. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung in allen denkbaren Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

5. Leistungshindernisse

 

5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, insbesondere in den Fällen, in denen wir selbst trotz rechtzeitiger Bestellung von unserem Lieferanten nicht beliefert wurden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Weiter gehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern wir nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.

 

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

6.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.2. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung. Vorbehaltlich weitergehender Ansprüche sind wir berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 10,- zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.3. Bei Verzug sind alle offen stehenden Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.4. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über dem Basissatz zu berechnen.
6.5. Sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bezahlt oder mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer Frist von zwei Wochen nach unserer Wahl berechtigt, - vom Vertrag zurückzutreten oder - Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und zudem die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu fordern.
6.6. Die Lieferung an Neukunden, mit denen noch keine Geschäftsverbindung besteht, erfolgt nach eigenen Ermessen und abhängig vom Warenwert, auf Rechnung, gegen eine Anzahlung oder kompletter Vorkasse.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Es ist dabei zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass der Vertragspartner seinem Kunden gegenüber den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden. Bereits hiermit tritt unser Vertragspartner seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
7.3. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nach kommt, ist er zum Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.4. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der ihm zustehenden Forderungen verpflichtet.
7.5. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. In seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware hat er auf unser Verlangen sofort auszusondern. Unser Vertragspartner ist ferner verpflichtet, uns eine Pfändung in unser Eigentum oder jede andere Beeinträchtigung unseres Eigentums und/oder unserer Forderungsrechte sofort schriftlich oder textlich anzuzeigen.
7.6. Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug unseres Vertragspartners freihändig und ohne vorherige Androhung von Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30 % pauschalierten Schadenersatzes. Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
7.7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.8. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über den Verbleib der gelieferten Waren zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen. Der Vertragspartner gestattet uns schon jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen.
7.9. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten, insoweit nach unserer Wahl, verpflichtet.
7.10. Wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Unsere Lieferverpflichtung erlischt und soweit bereits geliefert wurde, hat unser Vertragspartner bereits im Antragsverfahren auf den für uns bestehenden Eigentumsvorbehalt und die Forderungsabtretungen hinzuweisen.

 

8. Produkthaftung

 

8.1. Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet und wir übernehmen insoweit auch keinerlei Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertriebene Ware. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel Informationen hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher vorliegen. Auf Anforderung informieren wir unseren Vertragspartner umfassend über die Eignung der Produkte.
8.3. Für Schäden bei Nichtbeachtung der vorstehenden Informationspflichten unseres Vertragspartners übernehmen wir keinerlei Haftung für ihn etwaig entstehende Schäden.

 

9. Gewährleistung

 

9.1. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, diese sofort bei Empfang auf Vollständigkeit und offensichtlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Unvollständigkeit und/oder offensichtliche Schäden sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich oder textlich zu reklamieren. Anderenfalls entfällt unsere Haftung. Der Besteller hat bei offensichtlichen und fristgerecht gerügten Beanstandungen sowie bei nicht offensichtlichen und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist angezeigten Mängeln zunächst ausschließlich die nachstehend geregelten Rechte. Diese Regelung lässt die Beweislastverteidigung für das Vorliegen eines Mangels unberührt.
9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn, die Änderung liegt allein in der vertragsmäßigen Ingebrauchnahme der Ware.
9.4. Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5. Ist einer Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zu zumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrag gleichermaßen wie wir berechtigt. Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
9.6. Der Vertragspartner ist nicht befugt, gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese vielmehr innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Wir sind dabei berechtigt, die erhobene Rüge vor Ort zu überprüfen. Für den Fall, dass diese zu Unrecht erhoben wurde, entfällt unsere Rücknahmeverpflichtung. Die Kosten für die Anreise sind zu erstatten. Stellt sich nach der Rücknahme der Ware bei Prüfung durch uns heraus, dass die Mängelrüge nicht berechtigt ist, liefern wir die Ware zurück. Wir sind dabei berechtigt, vor der Rücklieferung Zahlung der uns entstandenen Transportkosten für die Rückholung und die Kosten der erneuten Lieferung zu verlangen. Für die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge können wir ein Entgelt von 10 % des Nettowarenwertes, mindestens aber von € 25,- geltend machen, wobei unserem Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Vor Zahlungsausgleich sind wir zur Rücklieferung nicht verpflichtet. Unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird hierdurch nicht berührt.
9.7. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§478BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
9.8. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner auf Grund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.
9.9. Sandte der Vertragspartner die Ware entgegen diesen VL auf Grund einer Mängelrüge gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern. Ferner sind wir für den Fall der Annahme der Ware berechtigt, diese zu überprüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Mängelrüge ungerechtfertigt ist, sind wir berechtigt, neben den Kosten der Rücklieferung die Kosten der Überprüfung dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen und die Rücklieferung vom vorherigen Ausgleich dieser Rechnung - unbeschadet weitergehender Ansprüche - unsererseits geltend zu machen.

 

10. Vertrieb, Copyright

 

10.1. Für den Fall, dass unser Vertragspartner die Ware weiter vertreibt, verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte zu betreiben. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass unrichtige Eigenschaft bezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit, uns von den Folgen einer solchen Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
10.2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, sofern für die Werbung von uns gestellte Bilder und Texte mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen bzw. textlichen Zustimmung eingesetzt werden.
10.3. Uns steht das Copyright und alle Urheberrechte an unserem zur Verfügung gestellten Werbematerial wie auch an unserem Katalog oder von Teilen davon (insbesondere Abbildungen) zu. Nur bei von uns erteilter vorheriger ausdrücklicher schriftlicher oder textlicher Zustimmung ist unser Vertragspartner zur Nutzung, ohne dass ihm eigenständige Rechte am Werbematerial erwachsen, berechtigt. Die von uns erteilte Zustimmung kann von uns jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners für diesen Fall sind ausgeschlossen.

 

11. Verjährung

 

11.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners einschließlich etwaiger Schadens- ersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort.
11.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

12. Datenspeicherung

 

Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit dieses geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

 

13. Sonstiges

 

13.1. Es gilt für alle mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Diese VL gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL. Für zuvor unter der Geltung der vorhergehenden VL abgeschlossenen Rechtsgeschäfte gelten die vorhergehenden VL weiter.
13.3. Erfüllungsort für die Lieferung und die Verpflichtungen des Vertragspartners ist unser Firmensitz.
13.4. Gerichtsstand für beide Teile ist, sofern sich der Streit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen VL bezieht, Hamburg; zuständiges Gericht ist, streitwertabhängig, entweder das Amtsgericht Hamburg oder das Landgericht Hamburg.
13.5. Von einer eventuellen Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der verstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

WILLI FRANKENSTEIN GMBH
Geschäftsführer Werner Otto
Sperberhorst 27 - 22459 Hamburg
HRB 45098 Amtsgericht Hamburg
Ust. Ident. Nr.DE118606167